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Soweit nichts anderes vereinbart wurde, hat der Besteller den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserstellung an uns zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Besteller gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug.

Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln erfolgt vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit. Diskontspesen gehen zulasten des Bestellers.

Der Besteller darf nur mi unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.