Handyregelungen – die Bundesländer im Überblick
Immer wieder sorgt das Thema Handynutzung an Schulen für Diskussionen. Manche Bundesländer setzen auf strikte Regeln, andere überlassen die Entscheidung den Schulen selbst. Damit Sie einen klaren Überblick bekommen – gerade wenn Sie sich bisher nicht mit den Regelungen auskennen – haben wir die wichtigsten Punkte je Bundesland zusammengestellt und bieten eine passende Lösung für Sie.
Auf unserer interaktiven Karte im Blog sehen Sie auf einen Blick, welche Handyregelungen in Ihrem Bundesland gelten.
- Rot bedeutet: Handys sind an Grund- und weiterführenden Schulen verboten.
- Hellrot zeigt: Das Verbot gilt nur für Grundschulen.
- Blau markiert sind die Bundesländer, in denen Schulen selbst entscheiden dürfen.
So sehen Sie sofort, welche Regeln für Ihre Schule relevant sind.




Bundesländer mit klaren Vorgaben
- Bayern, Brandenburg & Thüringen: Grund – und Förderschüler müssen auf Mobiltelefone während des Unterrichts verzichten.
- Hessen: Ab 2025/26 generelles Verbot an allen Schulen; strikte Regeln für Grundschulen, wenige Ausnahmen für ältere Schüler*innen.
- Schleswig-Holstein & Bremen: Schleswig-Holstein untersagt private Nutzung bis Klasse 9 (seit 2023 bereits an Grundschulen). Bremen hat seit dem Schuljahr 2025/26 ein Handyverbot an Grundschulen und der Sekundarstufe I ausgesprochen.
- Sachsen & Saarland: Im Saarland gilt ein Handyverbot an Grundschulen, welches ab Februar 2026 auch in Sachsen eingeführt werden soll.
Bundesländer mit flexiblen Lösungen
- Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt & Mecklenburg-Vorpommern: Keine landesweiten Verbote; Schulen entscheiden gemeinsam mit Eltern und Schüler*innen über passende Regeln.
- Nordrhein-Westfalen & Niedersachsen: Kein generelles Verbot; NRW empfiehlt Einschränkungen an Grund- und Förderschulen – 98% aller Schulen haben bereits verbindliche Handyregelungen, Niedersachsen setzt auf eigenverantwortliche Konzepte mit stark beschränkter Nutzung in Grundschulen.
- Baden-Württemberg: Gesetzesänderung beschlossen – jede Schule muss künftig verbindlich festlegen, in welchem Rahmen private mobile Endgeräte auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen.
Der Trend zeigt: Immer mehr Bundesländer schränken die Handynutzung ein oder planen weitere Einschränkungen, um die Konzentration im Unterricht zu fördern.




Die Lösung: Sichere und praktische Handyaufbewahrung für Schulen
Damit Handys im Unterricht keine Ablenkung darstellen, bietet ORGAMI zwei bewährte Lösungen:
- Handyfächerschrank HFS (individuelle Fächer): Die Handys werden in einzelnen Fächern mit eigenen Schlüsseln gelagert. Der Schrank hat je nach Model 5 bis 50 einzelne, abschließbaree Fächer.
- Handyaufbewahrungsschrank HS (zentrale Lagerung): Bis zu 30 Handys werden zentral an einem Ort verwaltet. Den Schlüssel erhält die Lehrkraft. Dabei dient das Acrylglas zur Kontrolle.
Die Vorteile beider Lösungen: Mehr Ordnung, Sicherheit und Ruhe im Unterricht sowie klare Strukturen für Lehrkräfte und Schüler*innen.
Für detaillierte Tipps zur Umsetzung von Handyregeln und weiteren Einsatzmöglichkeiten unserer Schränke finden Sie mehr in unserem Blogbeitrag zum Thema Handyverbote an Schulen.
Ordnung und Sicherheit für jede Einrichtung
Da immer mehr Bundesländer klare Regeln oder sogar Verbote zur Handynutzung im Unterricht einführen, stehen Schulen vor der Herausforderung, diese Vorgaben praktisch umzusetzen.
Genau hier bieten die ORGAMI HFS Handyfächerschränke und die ORGAMI HS Handyaufbewahrungsschränke die passende Lösung: Sie sorgen für Ordnung, Sicherheit und klare Organisation – ob durch individuelle Fächer für jede Schülerin und jeden Schüler oder durch eine zentrale Sammelstelle.
Auch Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen profitieren von der sicheren und übersichtlichen Aufbewahrung mobiler Geräte. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.



